Abgasskandal: Hersteller haften auch ohne Vorsatz (2023)

Auto­hersteller müssen alle Käufer von Autos entschädigen, bei denen die Abgas­reinigung häufiger als zulässig verringert oder abge­schaltet wird. So hat es im März der Europäische Gerichts­hof entschieden. Heute hat der Bundes­gerichts­hof den ganzen Tag darüber verhandelt, was das für Besitzer von Skandal­autos in Deutsch­land heißt. Es steht auf Messers Schneide. Das Gericht will sein Urteil am Montag, 26. Juni, um 12 Uhr verkünden – High noon für die Auto­industrie und Besitzer von schät­zungs­weise noch rund sechs Millionen Skandal­autos. Es geht um Milliarden. Bisher mussten die Auto­hersteller nur Autos zurück­kaufen, bei denen die Abgas­reinigung für Fahrten jenseits des Prüf­stands immer reduzierten oder abschalteten. Jetzt geht es um die Autos, wo die Motorsteuerung die Abgas­reinigung je nach Temperatur, Luft­druck, Kühl­mittel­temperatur, Leistungan­forderung und noch einigen Faktoren mehr verringert – fast alle Autos mit Diesel­motor, die bis einschließ­lich der Norm Euro 6c zugelassen worden sind. Erst Autos ab Euro 6d gelten als zuver­lässig sauber.

Aktuelle Urteile

Was gibt es sonst noch Neues im Abgas­skandal?

Abgas­reinigung herab­setzen grund­sätzlich verboten. Bereits entschieden hatte der Europäische Gerichts­hof: Die Abgas­reinigung herab­zusetzen ist nur erlaubt, wenn es zur Verhinderung eines Unfalls oder Schäden am Motor notwendig ist.

Experten denken: Es ist praktisch jede Motorsteuerung für Autos mit Diesel­motor bis einschließ­lich Euro 6c illegal. Alle Käufer dieser Autos können jetzt Schaden­ersatz fordern. Viele Schaden­ersatz­forderungen werden auch noch nicht verjährt sein. Die Folgen des Urteils lassen sich kaum abschätzen. Zugunsten der Auto­industrie hatten die Richter in Luxemburg klar­gestellt: Schaden­ersatz­ansprüche um eine Entschädigung für die mit den Autos gefahrenen Kilo­meter abzu­ziehen, kann zulässig sein. Darüber müssen jetzt die Gerichte in Deutsch­land und den übrigen EU-Staaten entscheiden.

Bundes­gerichts­hof zweifelt. Die Richter am Bundes­gerichts­hof haben gestern den ganzen Tag lang diskutiert. Ihre Urteile zu drei Musterfällen werden Sie am Montag, 26. Juni, um 12 Uhr verkünden. Sicher ist: Es reicht eine fahr­lässige Verletzung der EU-Zulassungs­regeln aus, um Schaden­ersatz­ansprüche auszulösen. Ein Verschulden der Auto­hersteller ist zu vermuten; ein so genannter unver­meid­barer Verbots­irrtum liegt wohl nicht vor, obwohl das Kraft­fahrt­bundes­amt die meisten Tricks der Auto­industrie ausdrück­lich gebil­ligt hatte. Das Verwaltungs­gericht Schleswig hatte das jüngst als rechts­widrig beur­teilt. Unklar ist aber noch, worin genau der ersatz­fähige Schaden bei einer Verletzung der EU-Zulassungs­regeln besteht. Ist es wie bei der vorsätzlichen sittenwid­rigen Schädigung die Einge­hung des Kauf­vertrags, den Auto­käufer so nicht wollten? Oder ist gar kein Schaden entstanden, weil die Käufer ihre Autos ohne Einschränkung nutzen durften? Prozess­beob­achtern zufolge neigen die Richter in Karls­ruhe dazu, ein Recht auf einen Vertrauens­schaden­ersatz zu sehen. Danach müssten die Auto­hersteller den mit der illegalen Motorsteuerung verbundenen Minderwert ausgleichen. Wie er zu bestimmen ist, blieb noch offen. Gerichte dürfen die Höhe eines Schadens nach den Regeln in der Zivil­prozess­ordnung schätzen.

Erst mal weiter freie Fahrt. Nach Ansicht des Verwaltungs­gerichts in Schleswig sind Millionen von Autos mit Diesel­motoren bis einschließ­lich Euro 6c illegal unterwegs. Zunächst ändert sich aber nichts. Ihre Besitzer dürfen sie wie gewohnt weiter benutzen. Bestätigen allerdings Ober- und Bundes­verwaltungs­gericht die Entscheidung aus Schleswig, ist im Diesel­skandal wieder alles offen. Möglich ist dann ein Rück­ruf aller betroffener Autos mit aufwendiger Nach­rüstung oder sogar die Still­legung von Fahr­zeugen. Aber: Bis es soweit wäre, werden wahr­scheinlich noch Jahre ins Land gehen. Bis dahin werden viele der Skandal­autos auf dem Schrott gelandet sein. Weitere Einzel­heiten in der Chronik zum Abgasskandal unter 20.02.2022 sowie 04.05.2023 und 17.05.2023.

Strenge Ansagen zur Abgas­reinigung. Grund­legende Ansage des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) in Luxemburg: Die Abgas­reinigung muss grund­sätzlich auch im Fahr­betrieb funk­tionieren. Sie unter­halb oder ober­halb von häufig vorkommenden Luft­temperaturen zu reduzieren sei illegal. Erlaubt sei das nur ausnahms­weise zur Verhinderung von akut drohenden Motorschäden oder Unfällen. Weitere Einzel­heiten in der Chronik zum Abgasskandal unter 15.07.2022 und unter 21.03.2023.

Abgas­skandal – worum geht es?

Worin besteht eigentlich der Skandal?

Tech­nisches Problem. Vor allem bei effizienten und leistungs­starken Turbodiesel-Motoren waren die zunehmend strengen Abgas­grenz­werte für die Hersteller zunächst nur schwer einzuhalten. Die hohe Temperatur und der Druck im Brenn­raum führen zu einem hohen Anteil von giftigem Stick­oxid im Abgas. Der Schad­stoff­ausstoß ließ sich zwar verringern, aber darunter litten regel­mäßig Leistung, Effizienz und/oder Halt­barkeit.

Prüf-Betrug. Für die Zulassung neu entwickelter Autos war entscheidend, dass die Schad­stoff­grenz­werte bei einem Prüf­stands­versuch mit genau definierten Bedingungen einge­halten werden, die so im normalen Fahr­betrieb allenfalls sehr selten zusammentreffen. Offen­bar branchenweit begannen die Ingenieure in der Motor­entwick­lung bald damit, die Maschinen so zu steuern, dass zwar im Prüf­stand die Grenz­werte für den Schad­stoff­gehalt im Abgas einge­halten werden, anderer­seits aber Leistung und Effizienz im Alltag erhalten bleiben. Am Ende waren Autos mit Diesel­motor eigentlich nur bei Prüf­stands­versuchen sauber und stießen sonst viel mehr giftiges Stick­oxid als zulässig aus.

Verstoß gegen EU-Recht. Laut EU-Regeln für die Typzulassung darf die Abgas­reinigung nur ausnahms­weise verringert oder abge­schaltet werden, wenn das zur Verhinderung von Unfällen oder Motorschäden nötig ist. So hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) geur­teilt: Die Verringerung der Abgas­reinigung bei Luft­temperaturen, wie sie in Europa häufig vorkommen, ist illegal, solange sie nicht akut drohende Motorschäden verhindert.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 14.07.2022
Aktenzeichen: C-128/20
Pressemitteilung des Gerichts
Stellungnahme des Kraftfahrtbundesamts dazu

Danach ist laut Verwaltungs­gericht Schleswig auch die von VW auf Geheiß des Kraft­fahrt­bundes­amts entwickelte neue Motorsteuerung für die Skandal­autos illegal.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungs­gericht, Urteil vom 20.02.2023
Aktenzeichen: 3 A 113/18 (nicht rechts­kräftig)
Verbraucher­anwälte: Rechtsanwälte Remo Klinger und David Krebs, Berlin

Wer ist vom Abgas­skandal betroffen?

Das ist nach wie vor noch nicht abschließend geklärt. Nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungs­gerichts in Schleswig spricht alles dafür, dass kaum ein nach den Normen Euro4 bis einschließ­lich Euro6c zugelassenes Auto mit Diesel­motor wirk­lich legal ist. Erst nach Euro6d und jüngeren Normen zugelassene Autos gelten als zuver­lässig sauber.

Behörden und Gerichte tun sich schwer mit der Aufarbeitung des Skandals. Bisher hat das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg die Motorsteuerung in folgenden Autos als rechts­widrig beur­teilt und die Entwick­lung neuer Software ange­ordnet:

BMW: 11700 Autos aus der 5er und 7er-Reihe mit Diesel­motoren. Laut BMW wurde bei diesen Wagen irrtümlich eine falsche Motorsteuerung installiert.

Daimler AG: 820000 nach Abgasnorm Euro5 zugelassene Mercedes der A-, B-, C-, E-, G- und S-Klasse mit CDI-Motoren

Opel: Knapp 100000 Autos der Modell­reihen Cascada, Insignia und Zafira mit Euro6-Diesel­motoren.

VW-Konzern: Fast 2,8 Millionen Autos der Marken Audi, Porsche, Seat, Skoda und VW mit 1,2-, 1,6-, 2,0-, 2,5-, 3,0 und 4,2-Liter-Turbodiesel-Motoren.

Allerdings: Auch die neu entwickelten Motorsteuerungen sind nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungs­gerichts Schleswig rechts­widrig. Die Abgas­reinigung funk­tioniere zu oft nicht. Das Kraft­fahrt­bundes­amt war nach Ansicht der Richter zu groß­zügig, als es die neuen Motorsteuerungen genehmigte. Wenn das Urteil rechts­kräftig wird, müssen die Hersteller noch mal ran und wahr­scheinlich entweder Katalysatoren für die Nach­rüstung entwickeln oder die Autos aus dem Verkehr ziehen.

Rechte gegen­über dem Hersteller

Kann ich als Besitzer eines Autos mit illegaler Motorsteuerung Schaden­ersatz vom Hersteller verlangen?

Ja, meint der Europäische Gerichts­hof. Er äußerte sich zu einer Klage gegen Mercedes wegen eines im März 2013 neu zugelassenen Mercedes C 220 CDI, bei dem die Motorsteuerung die Abgas­reinigung unter­halb bestimmter Temperaturen reduziert. Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 21.03.2023
Aktenzeichen: C-100/21
Verbraucher­anwälte: Prorights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Danach dürfte so ziemlich jedem Besitzer von Autos mit Diesel­motoren bis einschließ­lich Euro 6c Schaden­ersatz zustehen, wenn seine Rechte nicht inzwischen verjährt oder seine Klage rechts­kräftig abge­wiesen ist. Erst nach Euro 6d zugelassene Diesel­motoren sind Messungen der Deutschen Umwelthilfe zu Folge so sauber, wie es die EU-Regeln vorschreiben. Die zuvor zugelassenen Autos stießen bei Fahrten im Straßenverkehr viel mehr Stick­oxid aus als im Prüf­stand und als es nach den EU-Regeln zulässig war.

Möglicher Einwand deuscher Auto­hersteller: Das Kraft­fahrt­bundes­amt hat einen erheblichen Teil der Motorsteuerungen genau untersucht und ausdrück­lich gebil­ligt. Die Behörde war viel groß­zügiger als die Richter in Luxemburg. Im Februar hatte das Verwaltungs­gericht in Schleswig auf der Grund­lage der Urteile aus Luxemburg entschieden: Sogar die von VW nach Bekannt­werden des Abgas­skandals im September 2015 neu entwickelten Steuerungen für die Skandal­autos ist auch wieder rechts­widrig und genügt den Anforderungen der EU-Regeln nicht.

Nach Auffassung der Juristen bei test.de schließt das Schaden­ersatz­forderungen von Auto­käufern aber nicht aus. Der Irrtum über die Zulässig­keit von Mecha­nismen zur Reduktion der Abgas­reinigung entlastet die Auto­industrie nur, wenn er sich nicht hätte vermeiden lassen. Davon kann keine Rede sein. Etliche Juristen hatten von Anfang an die Meinung vertreten: Das Kraft­fahrt­bundes­amt hätte die Motorsteuerungen von Diesel­motoren viel strenger beur­teilten müssen.

Bisher gilt laut Bundes­gerichts­hof: Auto­hersteller haften nur auf Schaden­ersatz, sofern sich die Führung des Unter­nehmens durch die illegalen Tricks in der Motorsteuerung bewusst Wett­bewerbs­vorteile verschafft hat, so dass das als vorsätzliche und sittenwid­rige Schädigung der Käufer solcher Autos erscheint.

Was kann ich als Besitzer eines Autos mit illegaler Motorsteuerung als Schaden­ersatz vom Hersteller verlangen?

Sie können nach Ihrer Wahl den sogenannten kleinen oder den großen Schaden­ersatz­anspruch geltend machen.

Kleiner Schaden­ersatz. Umfasst den Minderwert des gelieferten Autos im Vergleich zu einem Wagen, wie er hätte sein sollen.
Vorteil: Sie können Ihren Wagen behalten, wenn Sie das wollen.
Nachteil: Wie viel Euro der Minderwert konkret ausmacht, ist schwierig zu klären. Manche Richter schätzen einfach, andere verlangen ein teures Sach­verständigen­gut­achten, das das Prozess­kostenrisiko in die Höhe treibt und schwer kalkulier­bar macht.
Großer Schaden­ersatz. Er umfasst den ganzen Abschluss des Vertrags und gibt Ihnen ein Recht darauf, den Kauf­vertrag rück­abzuwickeln. Das heißt: Sie erhalten den Kauf­preis zurück. Dafür müssen Sie das Auto zurück­geben und eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zahlen.

Hinzu kommen jeweils Verzugs- oder zumindest Prozess­zinsen. Details dazu und zur Berechnung unten in der Antwort auf die Frage: „Wie viel Zinsen muss mir der Hersteller eines Autos mit illegaler Motorsteuerung zahlen, wenn er dazu verurteilt wird, mich zu entschädigen?“.

Vorteil: Der große Schaden­ersatz lässt sich leicht ermitteln.
Nachteil: Sie können Ihr Auto nicht behalten.

Wie wird die Nutzungs­entschädigung berechnet, die VW vom zu erstattenden Kauf­preis abziehen darf?

Die Nutzungs­entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter errechnen die deutschen Gerichte so: Zunächst schätzen die Richter, wie viele Kilo­meter der Wagen typischer­weise schafft, bis er ausgemustert wird. Bei Autos mit Diesel­motor gehen die Richter meist von einer Gesamt­lauf­leistung von 250000 Kilo­metern aus, bei großen Autos setzen sie zuweilen auch 300000 oder sogar noch mehr Kilo­meter an.

Zur Berechnung der Nutzungs­entschädigung bei Neuwagen multiplizieren Sie den Kauf­preis mit den bis jetzt gefahrenen Kilo­metern und dividieren das Ergebnis durch die Gesamt­kilometer.

Rechenbei­spiel: Sie haben spätestens am 22. September 2015 für 30000 Euro einen VW Passat 2.0 TDI neu gekauft. Jetzt zeigt der Tacho 100000 Kilo­meter an. Die Gesamt­lauf­leistung schätzt der zuständige Richter auf 300000 Kilo­meter. Die Nutzungs­entschädigung beträgt:
30000Euro*100000km/300000km=10000Euro
Bei als Gebraucht­wagen gekauften Skandal­autos rechnen Sie entsprechend: Kauf­preis mal (Kilo­meter jetzt minus Kilo­meter bei Kauf) geteilt durch (Gesamt­kilometer minus Kilo­meter bei Kauf) = Nutzungs­entschädigung.

Rechenbei­spiel: Sie haben spätestens am 22. September 2015 für 15000 Euro einen VW Golf 1.6 TDI mit 50000 Kilo­metern auf dem Tacho gekauft. Jetzt zeigt der Tacho 150000 Kilo­meter an. Die Gesamt­lauf­leistung schätzt der zuständige Richter auf 250000 Kilo­meter. Die Nutzungs­entschädigung beträgt:
15000Euro*(150000km-50000km)/(250000km-50000km)=7500Euro

Nutzen Sie unseren VW-Entschädigungsrechner, wenn Sie für Ihren Fall die ungefähre Höhe der Entschädigung ermitteln wollen.

Der Europäische Gerichts­hof hat es grund­sätzlich gebil­ligt, die Erstattung des Kauf­preises um den Gegen­wert der Nutzungs­vorteile zu kürzen. Allerdings: Die nationalen Gerichte müssen nach Ansicht der EU-Richter in Luxemburg prüfen, ob Entschädigung noch angemessen ist, nachdem der Nutzungs­vorteil ange­rechnet wurde. Dass Auto­besitzer nach Auffassung des Bundes­gerichts­hofs völlig leer ausgehen, wenn ihr Wagen die von ihm typischer­weise erwartete Gesamt­lauf­leistung erreicht hat, dürfte damit ausgeschlossen sein.

Ist auch beim „kleinen Schaden­ersatz“ eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zu berück­sichtigen?

Nein, den kleinen Schaden­ersatz erhalten Abgas­skandal­opfer unabhängig vom Kilo­meter­stand des Wagens in voller Höhe. Einschränkung: Hat der Wagen bereits mehr Kilo­meter geschafft, als ursprüng­lich insgesamt zu erwarten waren, dann sinkt der Schaden­ersatz. Wieder gilt: Es kann sein, dass dies dem Europäischen Gerichts­hof zu weit geht.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 24.01.2022
Aktenzeichen: VI ZR 100/21
Formel für die Berechnung:
Vom Schaden­ersatz­anspruch (wird vom Gericht geschätzt, meist 10 bis 20 Prozent des Kauf­preises) sind abzu­ziehen: Kauf­preis einschließ­lich Umsatz­steuer / (Gesamt­lauf­leistung - bereits bei Kauf gefahrene Kilo­meter) x (Kilo­meter­stand - Gesamt­lauf­leistung).
Rechenbei­spiel: Gebraucht für 20000 Euro erworbenes Skandal­auto mit 30000 Kilo­metern auf dem Tacho, Gesamt­lauf­leistung: 300000 Kilo­meter, Kilo­meter-Stand jetzt: 325000 Kilo­meter, also:
2500-(20000/(300000-30000)*(325000-300000)=433,33 Euro

Wie viel Zinsen muss mir der Hersteller eines Autos mit illegaler Motorsteuerung zahlen, wenn er dazu verurteilt wird, mich zu entschädigen?

Der jeweilige Hersteller muss Zinsen in Höhe von fünf Prozent­punkten über auf den jeweiligen Basiszins­satz auf den jeweils geschuldeten Betrag zahlen. Die Verzinsung beginnt bei korrekter Forderung ab Ablauf der dem Hersteller für die Zahlung der Entschädigung gesetzten Frist, spätestens aber am Tag der Zustellung der Klageschrift beim Konzern.

Für den großen Schaden­ersatz, also die Erstattung des Kauf­preises abzüglich einer Nutzungs­entschädigung bei Rück­gabe des Wagens, ist die Verzinsung kompliziert zu berechnen. Der Betrag, den der Hersteller schuldet, hängt vom Kilo­meter­stand des Autos ab und ist für jeden Tag separat zu ermitteln. Dabei dürfen die Gerichte ihn ausgehend vom Anfangs­stand des Tachos bei Kauf bis zu dem am Tag der letzten mündlichen Verhand­lung des Fall schätzen, wenn der jeweilige Kläger keine genaueren Angaben machen kann. Sie werden dazu die durch­schnitt­liche tägliche Fahr­leistung ermitteln und daraus den jeweils geschuldeten Betrag errechnen. Es geht um erhebliche Beträge.

(Video) RÜ-Video 06/21 - Dieselskandal

Beispiel: Ein Mittel­klassewagen, neu erworben am 1.1.2015 für 30000 Euro, die Frist für die Erstattung des Kauf­preises abzüglich der mit einer Gesamt­fahr­leistung von 250000 Kilo­meter errechneten Nutzungs­entschädigung gegen die Rück­gabe des Wagens endete am 1.1.2017, letzte mündliche Verhand­lung des Rechts­streits durch alle Instanzen war am 1.8.2020 bei einem Kilo­meter­stand des Wagens von 125000 Kilo­metern: Die Verzugs­zinsen belaufen sich bei gleich­mäßiger Benut­zung und bei Zahlung der Entschädigung am 1.1.2021 auf insgesamt fast 3200 Euro.

Können Hersteller für den unzu­lässig hohen Schad­stoff­ausstoß Ihrer Autos haft­bar gemacht werden?

Anders als in den USA wird das hier­zulande wohl nicht möglich sein. Allerdings sind hohe Bußgelder fällig. Als erste Behörde in der EU verhängten die Beamten in der nieder­ländischen Autoriteit Consument & Markt eine Buße von 450000 Euro gegen VW – wegen unlauteren Wett­bewerbs. Der Auto­konzern habe saubere Abgase vorgetäuscht und sich zu Unrecht als umwelt­bewusstes und „grünes“ Unternehmen dargestellt.

Inzwischen hat die Staats­anwalt­schaft Braun­schweig VW mit einer Milliarde Euro zur Kasse gebeten. Daimler hat 870 Millionen, Audi 800 Millionen, Porsche 535 Millionen und Bosch 90 Millionen Euro Bußgeld gezahlt.

Außerdem stehen Martin Winter­korn und vier weitere Ex-VW-Manager unter Anklage wegen gewerbs­mäßigen Betrugs. Winter­korn muss aus gesundheitlichen Gründen bisher noch gar nicht vor Gericht erscheinen. Das Verfahren gegen die vier weiteren Angeklagten verzögert sich aktuell wegen der Eltern­zeit eines der zuständigen Richter am Land­gericht Braun­schweig.

Was kann ich als Abgas­skandal­opfer unternehmen, wenn mir nach den Ansagen des Bundes­gerichts­hofs Schaden­ersatz zusteht?

Inzwischen sind die meisten Rechte wegen der Skandal­autos von VW verjährt. Es bleibt aber oft noch der so genannte Rest­schaden­ersatz­anspruch. Erst zehn Jahre nach Kauf des Autos geht gar nichts mehr (s. u. in der Antwort auf die Frage: „Kann ich trotz Ablauf der normalen dreijäh­rigen Verjährungs­frist noch auf Schaden­ersatz klagen?“). Ansonsten beginnt die Verjährung erst, wenn Auto­besitzer erfahren, dass sie einen Anspruch haben könnten.

Wann verjährt mein Recht auf Schaden­ersatz?

Nach deutschem Recht verjähren Forderungen auf Schaden­ersatz drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Auto­käufer die Umstände erfahren, die sie zum Schaden­ersatz berechtigen. Entscheidend ist der Zeit­punkt, an dem sie erfahren, dass ihr Wagen womöglich mit illegaler Motorsteuerung unterwegs ist. Unabhängig von der Kennt­nis der Umstände verjähren Forderungen zehn Jahre nach ihrer Entstehung. In Skandal­autofällen kommt es auf den Tag an, an dem der Kauf­vertrag für den Wagen geschlossen wurde.

Was muss ich tun, wenn ich Schaden­ersatz haben möchte?

Sie sollten zunächst selbst Schaden­ersatz fordern. Dabei helfen unsere Mustertexte samt ausführlicher Hinweise. Meist werden Auto­hersteller den Schaden­ersatz verweigern. Auto­besitzern bleibt dann nur, recht­zeitig vor Eintritt der Verjährung recht­liche Schritte einzuleiten.

Was kann ich tun, wenn mein Auto­hersteller mich nicht entschädigt?

Mit Verkehrs­rechts­schutz­versicherung können Sie selbst einen Rechts­anwalt, möglichst mit nachgewiesenen Erfolgen im Abgas­skandal, beauftragen, Ihr Recht durch­zusetzen. Ohne Rechts­schutz­versicherung laufen Sie Gefahr, zumindest einen Teil der Rechts­anwalts- und Gerichts­kosten zahlen zu müssen. Ihnen bleibt dann noch, nach Angeboten von Prozess­finanzierern zu schauen. Die bieten an, Rechte ohne Kostenrisiko durch­uzusetzen. Dafür behalten Sie einen Teil des Geldes, wenn der Auto­hersteller am Ende zahlt.

Was kann ich als Besitzer eines Mercedes GLK oder GLC unternehmen, für den das Kraft­fahrt­bundes­amt Mercedes wegen illegaler Motorsteuerung zur Nach­rüstung mit einer neuen Motorsteuerung gezwungen hat?

Sie können Ihre Rechte zur Muster­fest­stellungs­klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) gegen Daimler anmelden. Das Urteil in dem Verfahren gilt dann auch für Sie. Setzt sich der vzbv durch, steht fest, dass Sie Schaden­ersatz bekommen. Es muss nur im Einzel­fall noch geklärt werden, wie viel Geld Ihnen zusteht. Einzel­heiten zur Daimler-Klage in unserem Special Musterfeststellungsklagen.

Kann ich trotz Ablauf der normalen dreijäh­rigen Verjährungs­frist noch auf Schaden­ersatz klagen?

Wenn Sie Ihren Wagen als Neuwagen gekauft haben und der Hersteller den Wagen auf Ihre Bestellung hin geliefert hat, steht Ihnen über die normale Verjährung hinaus der so genannte Restschadenersatzanspruch zu. Das gilt auch, wenn Sie den Wagen als Re-Import aus einem anderen EU-Land erworben haben. Ausgeschlossen ist der Rest­schaden­ersatz über die Verjährung hinaus, wenn Händler und/oder Zwischenhändler den Wagen auf eigenes Risiko und unabhängig von Ihrer Bestellung erworben hatten. Der Rest­schaden­ersatz bringt Ihnen aber nicht den vollen Schaden­ersatz. VW muss nach Ablauf der normalen Verjährung nur noch das zahlen, was nach Abzug der Nutzungs­entschädigung vom Preis, den der Händler an VW gezahlt hat, übrig bleibt. So hat es der Bundes­gerichts­hof entschieden.

Rechte gegen­über dem Verkäufer

Habe ich über­haupt Rechte gegen­über dem Verkäufer eines Skandal­autos?

Händler haften bei Neuwagen zwei und bei Gebraucht­wagen mindestens ein Jahr ab Lieferung oder Über­gabe für Sachmängel. Fest steht: Autos mit illegaler Motorsteuerung sind mangelhaft. Der Händler haftet, auch wenn er über­haupt nichts von der illegalen Motorsteuerung wusste. Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn der Käufer bei Kauf wusste, dass der Wagen mit illegaler Motorsteuerung unterwegs ist.
Bundes­gerichts­hof, Beschluss vom 08.01.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 225/17

Damit haben Käufer der Autos auf jeden Fall das Recht, vom Händler Nachbesserung zu verlangen. Nachbesserung ist entweder Reparatur oder Neulieferung. Ein Recht auf voll­ständige Neulieferung ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn nach einem Modell­wechsel nur das neue Modell noch verfügbar ist, auch wenn dieses etwas schneller, stärker und größer ist als das alte.

Das Recht auf Neulieferung kann aber ausgeschlossen sein, wenn sie für den Händler mit unver­hält­nismäßigen Kosten verbunden ist. Wenn das neue Modell 25 oder mehr Prozent teurer als das alte ist, muss der Besitzer des Skandal­autos zuzahlen, wenn er das neue Modell haben will. Er muss aber nicht den vollen Unterschied ausgleichen, sondern nur für eine Drittel der Preisdifferenz aufkommen, urteilte der Bundes­gerichts­hof.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 08.12.2021
Aktenzeichen: VIII ZR 190/19

Kann ich auch zurück­treten, wenn ich ein Auto mit illegaler Motorsteuerung bekommen habe?

Ja, das können Sie. Von Gesetzes wegen gilt: Verweigert der Händler die Nachbesserung oder ist diese unzu­mutbar, dann dürfen Käufer vom Vertrag zurück­treten oder einen Teil des Kauf­preises zurück­verlangen.

Muss ich meinem Händler bei einer Reklamation die Chance geben, das Problem zu beheben?

Das ist umstritten. Einzelne Gerichte meinten: Wenn es dem VW-Konzern gelingt, das Auto nach­träglich mit einer Motorsteuerung zu versehen und/oder Bauteile nach­zurüsten, mit denen die Abgas­grenz­werte einge­halten werden, ist der Verkäufer raus aus der Sachmängelhaftung.

VW brauchte jedoch fast ein Jahr, bis für erste Skandal­autos eine neue und nach Ansicht des Kraft­fahrt­bundes­amts in Flens­burg legale Motorsteuerung zur Verfügung stand. So lange müssen Auto­besitzer nicht auf die Nachbesserung warten. Abge­sehen davon ist inzwischen bekannt: Auch die von VW neu entwickelte Motorsteuerung ist illegal und war damit nicht zur Nachbesserung geeignet.

Ich will vom Kauf zurück­treten und den Kauf­preis zurück­verlangen. Anrechnen lassen soll ich mir einen Betrag für meine gefahrenen Kilo­meter. Wie wird der berechnet?

Geht so ein Fall vor Gericht, schätzen die Richter zunächst, wie viele Kilo­meter der Wagen typischer­weise schafft, bis er ausgemustert wird. Bei Autos mit Diesel­motor gehen sie üblicher­weise von 250000 Kilo­metern aus, bei großen Autos setzen sie zuweilen auch 300000 oder sogar noch mehr Kilo­meter an.

Zur Berechnung der Entschädigung bei Neuwagen teilen Sie dann den Kauf­preis durch die Gesamt­kilometer und multiplizieren den Betrag mit den bereits gefahrenen Kilo­metern.

Beispiel: Der Wagen hat 25000 Euro gekostet, ist 20000 Kilo­meter gefahren und wird wahr­scheinlich insgesamt 250000 Kilo­meter schaffen, bis er verschrottet wird. Nutzungs­entschädigung = Kauf­preis / Gesamt­lauf­leistung * gefahrene Kilo­meter = 25000 Euro / 250000 Kilo­meter * 20000 Kilo­meter = 2000 Euro. Hier müssten Sie sich 2000 Euro anrechnen lassen.

Geht es um einen Gebraucht­wagen, wird so gerechnet:
1. Zu erwartende Gesamt­kilometer – bis Kauf gefahrene Kilo­meter = Rest­lauf­leistung.
2. Kauf­preis x (Kilo­meter­stand bei Rück­gabe – Kilo­meter­stand bei Kauf)/ Rest­lauf­leistung.

Beispiel: Der Wagen kostete 15000 Euro mit einem Kilo­meter­stand von 50000. Jetzt hat er 75000 Kilo­meter auf dem Tacho. Erwartete Gesamt­lauf­leistung: 250000 Kilo­meter. Nutzungs­entschädigung = 15000 x (75000 – 50000)/(250000 – 50000) = 1875 Euro.

Nutzen Sie unseren VW-Entschädigungsrechner, wenn Sie für Ihren Fall die ungefähre Höhe der Entschädigung ermitteln wollen.

Wann verjähren meine Rechte gegen den Händler?

Sach­mangelrechte verjähren normaler­weise genau zwei Jahre ab Lieferung des Autos. Bis dahin müssen Käufer eigentlich gericht­liche Schritte einge­leitet oder den Rück­tritt vom Vertrag erklärt haben.

Wie kann ich die Verjährung stoppen?

Sie können entweder recht­zeitig vor Ablauf der Verjährung gericht­liche Schritte einleiten oder eine staatlich anerkannte Güte­stelle einschalten. Haben Sie einen Gebraucht­wagen gekauft, können Sie in der Regel auch die für Ihren Wohn­ort zuständige Kfz-Schieds­stelle anrufen.

Habe ich als Käufer eines Gebraucht­wagens mit illegaler Motorsteuerung die gleichen Rechte wie der Erst­besitzer?

Handelt es sich um eine Privatverkauf, kommt es darauf an, ob die Sachmängelhaftung wirk­sam ausgeschlossen war. Falls ja, gehen Sie leer aus. Ansonsten haftet der Verkäufer. Ausgeschlossen ist die Sach­mangelhaftung allerdings, wenn Sie den Mangel zum Zeit­punkt des Kaufs kannten. Dann haftet der Verkäufer dafür nicht.

Sie können sich dessen Rechte gegen den Vorverkäufer und den Hersteller aber problemlos abtreten lassen und sollten das möglichst auch tun. Muster für eine Abtretungs­erklärung:

Hier­mit trete ich als Verkäufer des gebrauchten Wagens (Typ, Fahr­gestell­nummer) alle meine Rechte gegen
a) den Vorverkäufer (Auto­haus XY) und
b) den Hersteller
an den Käufer (Name, Anschrift) ab. Der Käufer des Wagens nimmt diese Abtretung an.
Unter­schriften Käufer und Verkäufer

Auch Dritt- oder Viert­besitzer des Wagens können so Inhaber der Rechte gegen Neuwagen­verkäufer und Hersteller werden. Sie müssen jedoch eine lückenlose Kette von Abtretungs­erklärungen vorlegen können. Die Abtretung kann auch nach­träglich noch vereinbart werden.

Rechte von Leasingnehmern

Was muss ich beachten, wenn ich ein Skandal­auto geleast habe?

Als Leasingnehmer müssen Sie im Abgas­skandal besonders vorsichtig sein. Der Leasing­geber tritt Ihnen die Sach­mangelrechte gegen den Verkäufer ab. In der Regel sind Sie verpflichtet, Sach­mangelrechte konsequent geltend zu machen. Versäumen Sie das, können Sie dem Leasing­geber gegen­über für den skandalbe­dingten Wert­verlust des Wagens verantwort­lich sein.

(Video) Examens- und klausurrelevante Rechtsprechung im Zivilrecht: Der Dieselskandal!

Sobald Sie etwa durch eine Aufforderung zur Nach­rüstung erfahren, dass Ihr Wagen möglicher­weise mit einer illegalen Motorsteuerung versehen ist, sollten Sie sofort beim Leasing­geber nach­fragen, wie Sie sich verhalten sollen und auf einer verbindlichen Antwort bestehen. Auf der sicheren Seite sind Sie sonst nur, wenn Sie mögliche Sach­mangelrechte wegen des Abgas­skandals unver­züglich geltend machen.

Möglicher Ausweg: Leasing­verträge mit unzu­reichender Belehrung über das Widerrufs­recht oder nicht korrekten Verbraucher­informationen können auch Jahre nach Abschluss noch widerruflich sein. Mehr dazu in unserer Meldung Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.

Rechte von Auto­kreditnehmern

Was ändert sich, wenn ich mein Skandal­auto mit einem vom Händler vermittelten Auto­kredit bezahlt habe?

Die Verbraucher­informationen zu fast allen ab 14. Juni 2010 geschlossenen Auto­kredit­verträgen sind fehler­haft. Solche Verträge können Kreditnehmer auch Jahre nach Vertrags­schluss widerrufen, wenn die Auto­bank wie häufig geschehen von den gesetzlichen Muster­texten zur Information ihrer Kunden abge­wichen ist. Hat den Kredit­vertrag der Auto­händler vermittelt, führt der Widerruf des Kredit­vertrags dazu, dass auch der Auto­kauf rück­abzuwickeln ist. Das dürfte oft leichter durch­zusetzen sein als Sach­mangelrechte oder Schaden­ersatz­ansprüche.

Für ab 13. Juni 2014 abge­schlossene Kredit­verträge gilt jedenfalls nach Ansicht von Verbraucher­anwälten sogar: Nach Widerruf dürfen Sie den Wagen zurück­geben ohne eine Entschädigung für die gefahrenen Kilo­meter zu zahlen. Detaillierte Tipps und einen Muster­text für den Widerruf finden Sie in unserer Meldung Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.

Grund­satz­urteile zum Abgas­skandal

Wie hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) über den VW-Skandal geur­teilt?

Das oberste deutsche Zivilge­richt hat VW wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung dazu verurteilt, Käufer von Autos mit Turbodiesel­motor vom Typ EA189 zu entschädigen. Sie erhalten den Kauf­preis zurück, müssen sich aber den Abzug einer Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter gefallen lassen.

Hat der Wagen bereits so viele Kilo­meter gefahren, wie beim Kauf von ihm zu erwarten waren, dann bekommen Skandal­autobesitzer nichts mehr. Wurden Skandal­autos auf Kredit finanziert, hat VW auch dafür gezahlte Zinsen und sons­tige Finanzierungs­kosten wie etwa den Beitrag für eine Restschuldversicherung zu ersetzen.

Zinsen stehen VW-Skandal­opfern aber nicht zu, urteilten die Richter am Bundes­gerichts­hof. Erst wenn VW mit der Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung in Verzug geraten ist oder Skandal­autobesitzer oder ihre Anwälte Klage erhoben haben, sind Zinsen fällig.

Leer gehen Käufer von Skandal­autos aus, wenn sie ihren Wagen erst gekauft haben, nachdem bekannt war, dass er mit einer illegalen Motorsteuerung versehen ist. Käufer von VW mit EA189-Diesel­motoren bekommen keinen Schaden­ersatz, wenn sie den Kauf­vertrag über den Wagen nach Bekannt­werden des Skandals am 22. September 2015 abge­schlossen haben.

VW habe sein Verhalten durch die Erklärungen zum Abgas­skandal soweit geändert, dass es nicht mehr als vorsätzliche sittenwid­rige Schädigung von Käufern der Skandal­autos erscheine, begründete der Bundes­gerichts­hof sein Urteil.

Wie begründen die Bundes­richter ihre Urteile?

Vorsatz. VW habe Käufer der Skandal­autos vorsätzlich und sittenwid­rig geschädigt, indem das Unternehmen vortäuschte, dass die leistungs­starken und effizienten Diesel­motoren vom Typ EA189 gleich­zeitig auch so sauber und umwelt­freundlich wie vorgeschrieben sind. Schon der Kauf eines solchen Wagens stelle einen Schaden dar, weil die Behörden wegen der illegalen Steuerung des Motors den Betrieb untersagen können.

Es sei davon auszugehen, dass die VW-Führung Bescheid wusste, argumentierten die Bundes­richter in Karls­ruhe weiter. VW hatte stets erklärt: Es werde noch untersucht, wer genau die Machenschaften zu verantworten hat und was die VW-Führung davon wusste. Das reichte nicht, um eine Verurteilung zu verhindern.

Nur wenn VW lückenlos hätte erklären können, dass unterge­ordnete Mitarbeiter verantwort­lich sind und den nach dem Aktiengesetz verantwort­lichen Topmanagern kein Vorwurf zu machen ist, hätte nicht das Unternehmen, sondern lediglich direkt verantwort­liche Mitarbeiter Schaden­ersatz wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zahlen müssen.

Nutzungs­entschädigung. Käufer von Skandal­autos erhalten aber nicht den vollen Kauf­preis zurück. Sie müssen eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zahlen. Es gehe darum, Schäden auszugleichen und nicht, den Schädiger zu bestrafen und Opfer besser zu stellen, als sie bei korrektem Verhalten von VW gestanden hätten. Deshalb haben Skandal­opfer kein Recht darauf, den voll­ständigen Kauf­preis zurück­zubekommen, obwohl sie den Wagen jahre­lang und zum Teil viele Hundert­tausend Kilo­meter weit gefahren sind.

Wie die Nutzungs­entschädigung genau zu berechnen ist, erklären wir oben (siehe Frage „Wie wird die Nutzungs­entschädigung berechnet, die VW vom zu erstattenden Kauf­preis abziehen darf?“).

Zinsen. Ein Recht auf Verzinsung des Kauf­preises stehe VW-Skandal­opfern nicht zu, weil sie ihre Autos genau wie vorgesehen nutzen konnten. Nur wenn die Behörden die Skandal­autos tatsäch­lich aus dem Verkehr gezogen hätten, stünde den Besitzern ein Recht auf Verzinsung des Kauf­preises zu, argumentierten die Bundes­richter.

Kläger erhalten allerdings zumindest so genannte „Prozess­zinsen“ und oft auch Verzugs­zinsen. Spätestens ab Zustellung der Klageschrift und oft auch ab Ablauf der VW für die Erstattung des Kauf­preises abzüglich Nutzungs­entschädigung gesetzten Frist muss VW Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz auf den jeweils geschuldeten Betrag zahlen.

Die Berechnung ist kompliziert. Die Gerichte müssen die Zinsen für jeden Tag einzeln ermitteln (siehe Frage „Unterstellt, ich habe ein Anrecht auf Schaden­ersatz: Was kann ich dann vom Hersteller verlangen?“.

Was ist mit Zinsen, die Skandal­autobesitzer bei der Finanzierung ihres Wagens gezahlt haben?

Wenn der Auto­hersteller Besitzer des Wagens wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung zu entschädigen hat, muss er auch Finanzierungs­kosten einschließ­lich oft sehr teurer Rest­schuld­versicherung ersetzen. Das hat der Bundes­gerichts­hof inzwischen bestätigt. Die Käuferin eines gebrauchten Golf TDI erhält jetzt zusätzlich 3275,55 Euro, die sie an Zinsen für die Auto­finanzierung sowie für eine Rest­schuld­versicherung gezahlt hatte. Schon Land­gericht und Ober­landes­gericht Köln hatten zugunsten der Golf-Fahrerin geur­teilt.
Land­gericht Köln, Urteil vom 19.07.2019
Aktenzeichen: 16 O 406/18
Ober­landes­gericht Köln, Urteil vom 19.02.2020
Aktenzeichen: 27 U 52/19
Bundes­gerichts­hof
, Urteil vom 13.04.2021
Aktenzeichen: VI ZR 274/20
Verbraucher­anwälte: Baumeister Rosing Rechtsanwälte, Berlin/Esslingen

Was hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) zur Verjährung entschieden?

Die Ersatz­ansprüche von Skandal­autobesitzern wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verjähren drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie vom Abgas­skandal und der möglichen Verstri­ckung ihres Wagens darin erfahren haben.

Ansprüche gegen VW wegen Autos mit EA189-Motoren sind damit oft bereits am 31.12.2019 verjährt. Genauer als bereits 2015 bekannt, mussten betroffene Auto­besitzer nicht Bescheid wissen, damit die Erhebung der Schaden­ersatz­klage gegen VW zumut­bar ist, und deshalb die Verjährung beginnt. Laut Bundes­gerichts­hof ist davon auszugehen, dass Besitzer von Skandal­autos spätestens irgend­wann im Laufe des Jahres 2016 wussten oder wissen mussten, dass sie womöglich ein Recht auf Schaden­ersatz haben.

Anmeldungen zur VW-Muster­fest­stellungs­klage nach Jahres­beginn 2019 haben die Verjährung von Schaden­ersatz­forderungen noch recht­zeitig gestoppt, auch wenn die Verjährungs­frist zu diesem Zeit­punkt schon abge­laufen war. Die Anmeldung wirkt auf den Zeit­punkt der Erhebung der Muster­fest­stellungs­klage am 1. November 2018 zurück.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 29.07.2021
Aktenzeichen: VI ZR 1118/20

Gelten die bisherigen BGH-Urteile auch für andere Skandal­auto-Besitzer?

Nein, jedes Urteil gilt direkt nur für den einen Fall, den die Richter beur­teilt haben. Richter, die über andere VW-Skandalfälle zu entscheiden haben, sind daran nicht gebunden.

Allerdings: Wollen Gerichte die entscheidenden Rechts­fragen anders als der Bundes­gerichts­hof beur­teilen, müssen sie zur Sicherung der Einheitlich­keit der Recht­sprechung Rechts­mittel zulassen. Der Fall würde dann letzt­lich wieder beim Bundes­gerichts­hof in Karls­ruhe landen.

Der BGH würde solche Urteile wegen Rechts­fehlern aufheben, soweit er Fälle bei gleicher Sachlage anders beur­teilt hat als die Vorinstanzen. Die Land- und Ober­landes­gerichte beachten deshalb in aller Regel die Vorgaben der Bundes­richter in Karls­ruhe.

Wie sieht der Europäische Gerichts­hof (EuGH) den Abgas­skandal?

Die Richter am EuGH in Luxemburg haben geur­teilt: Eine illegale Abschalt­einrichtung liegt auch dann vor, wenn für Prüf­standbedingungen die Abgas­reinigung gegen­über Fahrten im normalen Straßenverkehr verbessert wird. Das gilt auch, wenn die Abgas­reinigung auch dann korrekt funk­tioniert, wenn bei normalen Fahrten im Einzel­fall zufäl­lig die Prüf­standbedingungen vorliegen.

Zentrale Ansage der EuGH-Richter: „Die Verordnung Nr. 715/2007 verbietet ausdrück­lich die Verwendung von Abschalt­einrichtungen, die die Wirkung von Emissions­kontroll­systemen unter normalen Nutzungs­bedingungen verringern.“ Dabei ist egal, ob es um physische Bauteile oder Software geht, ob der Ausstoß von Schad­stoffen durch Einfluss auf den Verbrennungs­vorgang wie etwa bei der Rück­führung von Abgasen oder nach­träglich durch Einsprit­zung von AdBlue in die Abgase reguliert wird.

So oder so handele es sich um ein Emissions­kontroll­system, das im normalen Fahr­betrieb genau so aktiv sein muss wie bei den Prüf­stands­fahrten. Auch erhöhter Verschleiß oder zusätzlicher Wartungs­aufwand recht­fertigen es nicht, die Abgas­reinigung zu verringern oder abzu­schalten oder umge­kehrt nur für Prüf­standbedingungen die Abgas­reinigung zu verbessern.

Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 17.12.2020
Aktenzeichen: C-693/18

Die strenge Haltung haben die Richter in Luxemburg später bekräftigt. Sie halten auch die von VW nach Bekannt­werden des Abgas­skandals neu entwickelte Motorsteuerung für illegal, obwohl das Kraft­fahrt­bundes­amt diese Motorsteuerung gebil­ligt hatte.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 14.07.2022
Aktenzeichen: C-128/20
Pressemitteilung des Gerichts

Der Europäische Gerichts­hof hat außerdem geur­teilt: Käufern von Autos mit illegaler Motorsteuerung steht auch dann Schaden­ersatz zu, wenn dem Hersteller keine vorsätzliche und sittenwid­rige Schädigung zur Last fällt. Schon der nur fahr­lässige Verstoß gegen die EU-Zulassungs­regeln führt dazu, dass Auto­hersteller die Käufer der Wagen entschädigen müssen.
Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 21.03.2023
Aktenzeichen: C-100/21
Verbraucher­anwälte: Prorights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Tech­nischer Hintergrund: Der Schad­stoff­ausstoß von Autos für die Typzulassung war zu messen, in dem auf dem Prüf­stand eine Fahrt mit exakt fest­gelegten Bedingungen simuliert wurde. Dabei waren Geschwindig­keit und Beschleunigung viel geringer als im normalen Fahr­betrieb üblich. Unter diesen Bedingungen war es möglich, die damals vorgeschriebenen Grenz­werte durch Rück­führung eines Teils der Abgase in den Ansaugtrakt einzuhalten. Dadurch verringert sich die Menge an zünd­fähigem Gemisch im Zylinder und sinken damit Druck und Temperatur im Motor und entsteht weniger Stick­oxid. Allerdings sinkt auch die Leistung und erhöht sich der Verschleiß.

Später bei Euro6-Motoren einge­setzte SCR-Katalysatoren funk­tionierten im Prinzip auch bei höheren Drehzahlen und Temperaturen, verbrauchten dann aber viel AdBlue. Wartungs­aufwand und Verschleiß nahmen ebenfalls zu. Die Auto­hersteller verringerten deshalb bei Bedingungen jenseits der Prüf­stand auch gern die Einsprit­zung von AdBlue und nahmen einen erhöhten Stick­oxid-Ausstoß in Kauf.

Rechts­schutz und Sammelklagen

Ich besitze ein Auto mit EA189-Motor, habe aber bisher nichts unternommen. Kann ich die Verjährung von möglichen Schaden­ersatz­forderungen gegen VW noch stoppen oder ist es zu spät?

Schaden­ersatz­forderungen gegen VW sind seit 1. Januar 2019 verjährt, wenn Sie bereits 2015 erfahren haben, dass Ihr Wagen vom Abgas­skandal betroffen ist und sie nichts unternommen haben, um die Verjährung zu stoppen. So hat es der Bundes­gerichts­hof entschieden. Nach Bestellung von Autos beim Hersteller bleibt der so genannte Rest­schaden­ersatz­anspruch. Er verjährt erst genau zehn Jahre nach Kauf des Wagens.

Beispiel: Ich habe die Bestellung für meinen Wagen bereits am 20.07.2013 beim örtlichen Vertrags­händler unter­schrieben. Mein Recht auf Schaden­ersatz wegen eines Autos mit V6-TDI-Motor, von dem im Laufe des Jahres 2020 bekannt wurde, dass die Motorsteuerung illegal war, verjährt dann am 20.07.2023 um 24 Uhr und nicht erst am 31.12.2023.

Was gilt, wenn ich meine Rechte damals zur Muster­fest­stellungs­klage des vzbv gegen Mercedes angemeldet habe?

(Video) Prozesse gegen Bratwursthersteller- Wir reagieren

Die Teil­nahme an der Muster­fest­stellungs­klage stoppt die Verjährung rück­wirkend zur Erhebung der Klage am 7. Juli 2021. Wann genau sich Besitzer betroffener Mercedes-Modelle über das Bundes­justiz­amt angemeldet haben, spielt keine Rolle.

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich ohne Rechts­schutz­versicherung gegen der Hersteller klage?

Sie brauchen genug Geld für die üblichen Vorschüsse für die Rechts­anwalts­honorare und die Gerichts­kosten und Sie verlieren das Geld, wenn Ihre Klage abge­wiesen wird. Zusätzlich müssen Sie dann noch für die Anwälte des Auto­herstel­lers zahlen. Maßgeblich für Gerichts- und Anwalts­kosten­vorschuss ist der Streit­wert. Der liegt mindestens beim Kauf­preis des Autos abzüglich der Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter.

Unser Rechner liefert einen Über­blick über das Prozesskostenrisiko und den üblichen Vorschuss auf Anwalts­honorare und Gerichts­kosten.

Was kann ich tun, wenn ich mir den Vorschuss für Anwalts­honorar und Gerichts­kosten nicht leisten kann?

Sie können einen Prozess­kosten­finanzierer einschalten. Aktuell kostet das allerdings, soweit wir wissen, eine Provision in Höhe von mindestens 17 Prozent der Summe, die der Auto­hersteller am Ende zahlt. Von 20000 Euro bleiben also bestenfalls 16600 Euro für Sie übrig.

Je nach Zeit­wert Ihres Wagens kann es sein, dass eine Prozess­kosten­finanzierung für Sie keinen Sinn hat. Mit unserem Rechner: Prozesskostenfinanzierung können Sie prüfen, was in Ihrem Fall zu erwarten ist.

Kann ich als Eigentümer eines Skandal-Autos mit Unterstüt­zung der Behörden rechnen?

Da können wir Ihnen nur wenig Hoff­nung machen. Das Kraft­fahrt­bundes­amt ist dafür zuständig, dass Autos sicher sind und den Umwelt­schutz-Vorschriften entsprechen. Die Behörde vertritt nicht die Interessen von Auto­besitzern.

Im Gegen­teil scheint es so, als betreibe die Behörde eher Wirt­schafts­förderung als Verbraucher- und Umwelt­schutz. Sie hat über Jahre hinweg alle Hinweise zur Über­schreitung der Grenz­werte für den Stick­oxid-Ausstoß über­gangen und wurde erst tätig, nachdem die Behörden in den USA den Abgas­skandal bereits aufgedeckt hatten.

Offen­bar im Einverständnis mit der Bundes­regierung geht sie auch nach Bekannt­werden des Skandals ausgesprochen nach­sichtig mit VW und den übrigen Auto­herstel­lern um. So hält sie die Zulassung der Skandal­autos für wirk­sam, obwohl nach­trägliche Änderungen nach der Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung zum sofortigen Erlöschen der Zulassung führen. Warum das nicht gelten soll, wenn Autos von Anfang an nicht der Typzulassung entsprechen, ist nicht nach­voll­zieh­bar.

Die für die Gewer­beaufsicht und die Straf­verfolgung zuständigen Behörden prüfen, ob sich Verantwort­liche beim VW-Konzern strafbar gemacht oder ordnungs­widrig verhalten haben und erheben Anklage oder verhängen Bußgelder. Das nützt Besitzern von Skandal-Autos allenfalls indirekt.

Immerhin: Der hoch­rangige Ex-Manager und Motoren-Entwickler Wolfgang Hatz sowie Audi-Chef Rupert Stadler saßen wegen dringenden Betrugs­verdachts in Unter­suchungs­haft und sind jetzt nur gegen Kaution auf freiem Fuß.

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat untersucht, ob die VW-Verantwort­lichen die Vorschriften für Aktiengesell­schaften einge­halten haben. Sie kam laut Spiegel zu dem Ergebnis, dass VW die Märkte verspätet über den Skandal unter­richtet hat – und hat deshalb Straf­anzeige gegen alle Vorstands­mitglieder der Volks­wagen AG gestellt.

Auch das hilft Aktionären nur indirekt, kann ihnen aber immerhin Munition für Klagen auf Schaden­ersatz wegen Verletzung von Anleger­schutz­gesetzen liefern.

Unterdessen hatten die EU-Behörden nach einem Bericht des Spiegel bereits vom Jahr 2010 an hand­feste und detaillierte Hinweise darauf, dass die für die Zulassung vorgeschriebene Abgas­reinigung im Fahr­betrieb zumindest oft nicht funk­tioniert. Sie gingen diesen Hinweisen offensicht­lich nicht nach.

Erst auf Druck von US-Behörden kam der Skandal ans Tages­licht. Auch bei Aufarbeitung des Abgas­skandals marschierte die US-Justiz voran. Ein maßgeblich am Abgas­skandal beteiligter Ingenieur wurde wegen Betrugs und Verschwörung verurteilt und saß drei Jahre lang in den USA im Gefäng­nis.

Fragen zum Abgas­skandal allgemein

Was geschieht mit den Skandal­autos?

Das Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg hat für alle Autos mit illegaler Motorsteuerung ange­ordnet, dass eine neue Motorsteuerung zu entwickeln und in allen Autos zu installieren ist.

Üblicher Ablauf einer solchen Rückruf­aktion: Der jeweils betroffene Hersteller erhält von der Behörde die Adressen der aktuellen Besitzer. Sobald die geänderte und nunmehr laut Kraft­fahrt­bundes­amt legale Motorsteuerung fertig ist, schreibt das Unternehmen die Auto­besitzer an und bittet sie, zur Installation der neuen Software im Motorsteuergerät in die Werk­stätten zu kommen. Das ist selbst­verständlich kostenlos.

Die Auto­hersteller können Auto­besitzer nicht zwingen, die legale Motorsteuerung installieren zu lassen. Sie melden allerdings jede Nach­rüstung an die Behörde. 18 Monate nach Beginn des jeweiligen Rück­rufs schreibt diese alle Fahr­zeughalter an, die nicht an der Rückruf­aktion teil­genommen haben.

Wer auch dann immer noch keine Werk­statt aufsucht, den meldet die Bundes­behörde an die lokalen Zulassungs­stellen. Diese entscheiden dann, ob sie den Wagen zwangs­weise stillegen. Hinzu kommt noch: Eine neue Tüv-Plakette bekommen vom Abgas­skandal betroffenen Autos ab 18 Monate nach dem Rück­ruf nur noch, wenn inzwischen die neue Motorsteuerung installiert wurde.

Was tut die Politik im Abgas­skandal?

Rund fünf Millionen Diesel-Pkw der Schad­stoff­klassen Euro 5 oder Euro 6 in Deutsch­land haben ein Software-Update bekommen. So hatten es die Auto­hersteller beim „Dieselgipfel“ im August 2017 angeboten.

Betroffen sind über­wiegend Fahr­zeuge aus dem Volks­wagen-Konzern mit seinen Marken VW, Audi und Porsche sowie Dieselmodelle von BMW, Daimler und Opel. In der Zahl sind aber bereits die rund 2,5 Millionen Autos enthalten, die Volks­wagen schon auf das Geheiß der Behörden nachgerüstet hat. Ausländische Hersteller beteiligen sich nicht an der Aktion.

Wie finde ich raus, welche Schad­stoff­klasse mein Wagen hat?

Die Schad­stoff­klasse, zum Beispiel „Euro 4“, ist in der Zulassungs­bescheinigung vermerkt (Feld 14).

Nach­rüstung der Skandal­autos – die Details

Was genau hat Volks­wagen bei der Nach­rüstung getan?

Der Volks­wagen-Konzern als Hersteller der meisten Skandal-Autos hat einen Groß­teil der betroffenen Wagen mit einer neuen vom Kraft­fahrt­bundes­amt genehmigten Motorsteuerung nachgerüstet.

Am aufwendigsten war das bei 1,6-Liter-TDI-Motoren. Sie haben zusätzlich zu einem Update der Motorsteuerungs-Software einen sogenannten „Strömungs­gleich­richter“ erhalten. Das ist ein Plastikrohr im Ansaugtrakt, das den Luft­strom für die Verbrennung in den Zylindern optimieren soll.

VW hat versprochen, die Nach­rüstung werde weder zu Mehr­verbrauch noch zu Leistungs­einbußen führen und auch nicht die Halt­barkeit der Motoren beein­trächtigen. Eine recht­lich verbindliche Garantie wollte das Unternehmen allerdings nicht über­nehmen.

Laut Motor-talk.de wird bei VW-Motoren mit neuer Steuerung der Diesel mit höherem Druck in die Zylinder einge­spritzt – und nicht mehr in einem Zug, sondern gestaffelt. Außerdem wird das Ventil für die Abgasrück­führung anders gesteuert als bisher. Durch die Rück­führung von unbrenn­barem Abgas in den sonst nur mit einem Luft-Diesel-Gemisch gefüllten Zylinder sinken Temperatur und Druck im Brenn­raum. Es entsteht dadurch bei der Verbrennung weniger Stick­oxid.

Bei den Autos mit AdBlue erhöhte VW außerdem die Einspritzmenge des Additivs. Nachteil vor allem der geänderten Kraft­stoffein­sprit­zung: Es entsteht mehr Ruß als bisher. Der lagert sich im Partikelfilter ab und muss daher öfter als bisher gezielt mit etwas Extra-Kraft­stoff frei­gebrannt werden. Außerdem schließen und öffnen die Ventile für die Kraft­stoffein­sprit­zung doppelt so oft als bisher und müssen zusätzlich dem erhöhten Kraft­stoff­druck standhalten.

Allerdings: Auch die neue Motorsteuerung enthält ein so genanntes „Thermo­fenster“. Das heißt: Die Abgas­reinigung funk­tioniert nur bei Luft­temperaturen von 10 bis 49 Grad Celsius voll­ständig. Darüber und darunter wird sie reduziert oder abge­schaltet. Auch bei einer Höhe von über 1000 Metern über dem Meeresspiegel wird sie deaktiviert. Der Europäische Gerichts­hof und das Verwaltungs­gericht Schleswig haben inzwischen geur­teilt: Solche Mecha­nismen sind illegal.

Wieso Nach­rüstung? Hätte es nicht gereicht, wenn die Wagen stets im sauberen Prüf­stand-Modus fahren?

Offen­bar nicht, denn dann steigt der Verbrauch und die Leistung sinkt. Unseren amerikanischen Kollegen von Consumer Reports ist es – wohl mit Unterstüt­zung von VW-Insidern – gelungen, einen VW Jetta Sports Wagon (Pendant hier­zulande: Golf Variant) von 2011 mit EA 189 TDI-Motordauer­haft in den Prüf­stand-Modus zu schalten und damit zu fahren Video von Consumers Report.

Ergebnis der Fahr­versuche: Der Wagen verbrauchte 5,1 statt bisher 4,7 Liter Diesel auf 100 Kilo­meter. Die Beschleunigung von 0 auf 60 Meilen (rund 97 Kilo­meter) pro Stunde dauerte 10,5 statt 9,9 Sekunden. Schlimmer noch: Laut VW drohen Motorschäden und Brände. Durch den erhöhten Ausstoß von Ruß und zunehmende Ablagerungen kann das Ventil für die Abgasrück­führung verklemmen und dann der Diesel­partikelfilter über­hitzen und in Feuer fangen.

Wie verändern sich Schad­stoff­ausstoß und Verbrauch, wenn die Autos nachgerüstet sind?

Die Behörden haben die Nach­rüstung aller ursprüng­lich bekannten Abgas­skandal-Autos zugelassen. Sie glauben also, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung alle Normen einhalten, ohne dass dabei der Kraft­stoff­verbrauch und damit der Kohlen­dioxid-Ausstoß steigt.

Der ADAC hat einen Golf 2.0 TDI, einen Polo 1.2 TDI und einen Golf Variant 1.6 TDI jeweils vor und nach der Nach­rüstung untersucht. Das Ergebnis: Der Stick­oxid-Ausstoß sank um bis zu 56 Prozent. Er lag aber bei fast allen Fahr­versuchen ober­halb von 270 Milligramm je Kilo­meter. Das war laut Bundes­regierung die Ober­grenze für freie Fahrt in Fahr­verbots­zonen.

Der Kraft­stoff­verbrauch stieg je nach Fahr­zyklus um bis zu rund 4,5 Prozent bei einer Mess­genauigkeit von plus/minus zwei Prozent­punkten. Am besten funk­tioniert die Nach­rüstung offen­bar bei dem 1,6-Liter-Motor, der außer der neuen Motorsteuerung auch ein zusätzliches Bauteil im Ansaugtrakt erhalten hat.

Auch unsere italienische Part­ner­organisation Alt­roconsumo hat die Wirkung der VW-Nach­rüstung über­prüft. Ihre Mess­ergeb­nisse lassen an der Nach­rüstung zweifeln. Der Stick­oxid-Ausstoß eines Audi Q5 2.0 TDI lag nach der Nach­rüstung sogar höher als vorher.

(Video) Crashkurs Produktverantwortung 1: Haftung des Unternehmers für seine Produkte - Produzentenhaftung

Hatten die Stick­oxid-Werte im Abgas vor der Nach­rüstung noch durch­schnitt­lich gut 10 Prozent über dem Grenz­wert gelegen, waren es danach gut 25 Prozent. Der Verbrauch änderte sich indes kaum: Er sank von 7,5 auf 7,4 Liter Diesel je 100 Kilo­meter.

Audi hatte erstaunt auf diese Mess­ergeb­nisse reagiert und die Bereitschaft erklärt, sich den untersuchten Audi Q5 gemein­sam mit den italienischen Testern anzu­sehen und Nach­messungen vorzunehmen. Zu hören war im Anschluss aber leider nichts mehr von Audi.

Verschlechtert sich die Halt­barkeit der Motoren durch die Nach­rüstung?

Das ist unklar. „Experten warnen vor Motorschäden“, titelt Spiegel Online unter Berufung auf nicht genannte Mitarbeiter der EU-Kommis­sion. Die wiederum berufen sich auf die Techniker im nord­italienischen „Vela“-Abgas­labor, das auf seinem Gebiet zu den führenden Einrichtungen welt­weit zählt.

Die Vela-Techniker befürchten, dass das Abgasrück­führ­ventil, der Speicherkatalysator, das Harn­stoff-Injektions­system, der sogenannte SCR-Katalysator („selective catalytic reduction“) oder auch der Partikelfilter vorzeitig versagen könnten.

Im VW-Forum des Online-Netz­werks Motor-Talk berichten vor allem Besitzer von nachgerüsteten Skandal­autos, die häufig nur kurze Stre­cken fahren, über Probleme mit der geänderten Motorsteuerung.

Manipulierte Wagen: Tüv, Zulassung, Kfz-Steuer, Halterhaftung

Darf ich Autos mit Manipulations­software an Bord noch fahren?

Nach Ansicht des Kraft­fahrt­bundes­amtes dürfen vom Skandal betroffene Autos weiterhin fahren, so lange sie ordnungs­gemäß zugelassen sind und eine gültige Prüfplakette auf dem Nummern­schild klebt. Die Zulassung bleibt nach Auffassung der Behörden zunächst wirk­sam, obwohl die tatsäch­lich gelieferten Autos wegen der Abschaltung der Abgas­reinigung der Typgenehmigung nicht entsprachen.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest halten diese Rechts­auffassung für falsch. Eine nach­trägliche Änderung der Motorsteuerung mit Abschaltung der Abgas­reinigung führt laut Straßenverkehrs­zulassungs­ordnung zum sofortigen Erlöschen der Betriebs­erlaubnis. Dann kann eigentlich auch die Betriebs­erlaubnis für ein Auto, das von Anfang an die Abgas­reinigung im Fahr­betrieb abschaltet und das deshalb nicht der Typgenehmigung entspricht, nicht wirk­sam sein.

Nach einem Urteil des Verwaltungs­gericht in Schleswig ist auch die von VW nach Bekannt­werden des Abgas­skandals neu entwickelte Motorsteuerung rechts­widrig. Es ist aber noch nicht rechts­kräftig. Alle Autos dürfen zunächst wie gewohnt weiterfahren. Bestätigen Ober- und Bundes­verwaltungs­gericht das Urteil, muss das Kraft­fahrt­bundes­amt alle betroffenen Autos und darüber­hinaus wohl auch die meisten anderen Autos mit Diesel­motoren bis einschließ­lich Euro 6c entweder für eine aufwendige Nach­rüstung zurück­rufen oder sogar still­legen. Bis dahin werden aber noch Jahre ins Land gehen.

Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?

Ja. So sehen es inzwischen alle Verwaltungs­gerichte bis hin zum Ober­verwaltungs­gericht Nord­rhein-West­falen. Auch der Bundes­gerichts­hof sieht das offen­bar so (Beschluss vom 8. Januar 2019, Aktenzeichen: VIII ZR 225/17). Rechts­grund­lage dafür ist die Fahr­zeug-Zulassungs-Verordnung.

Zuständig ist allerdings nicht das Kraft­fahrt­bundes­amt (KBA) in Flens­burg, sondern die jeweilige lokale Zulassungs­stelle. Die informiert das KBA allerdings, wenn Skandal­autos nicht inner­halb von 18 Monaten ab Rück­ruf die neue Motorsteuerung erhalten haben.

Kann ich mich gegen den Entzug der Zulassung und die Still­legung wehren?

Das kommt darauf an. Für Autos, für die das Kraft­fahrt­bundes­amt über die Typzulassung entschieden und sie später wegen der illegalen Motorsteuerung geändert hat, ist es so gut wie aussichts­los, sich gegen die Verfügungen der Zulassungs­stelle zu wehren. Die Verwaltungs­gerichte lehnen Anträge darauf, den Voll­zug solcher Behörden­entscheidungen zu stoppen, geschlossen ab.
Allerdings: Nach Ansicht der Mehr­heit der Verwaltungs­gerichte deckte die ursprüng­liche Typgenehmigung den Betrieb der Skandal­autos zunächst. Die Autos hätten die illegalen Mecha­nismen in der Motorsteuerung von Anfang an gehabt. Gleich­wohl habe die Behörde die fraglichen Auto­typen genehmigt. Durch die Anordnung der Pflicht, eine neue Motorsteuerung zu entwickeln, habe die Behörde die Typzulassung geändert. Erst diese Änderung der Typzulassung führe dazu, dass Skandal­autos illegal werden.

Inzwischen hat sich die Auffassung durch­gesetzt: Die Skandal­autos entsprachen nicht der Typgenehmigung. So sieht es mitt­lerweise auch Frank Liebhart, Justitiar des Kraft­fahrt­bundes­amts. Gleich­wohl erklärte er test.de gegen­über auf Nach­frage: Die Autos durften weiterfahren. Die Behörden mussten sie nicht aus dem Verkehr ziehen. Die test.de-Juristen können das nicht nach­voll­ziehen. Werden Kraft­fahr­zeuge gegen­über der Typzulassung verändert, erlischt die Zulassung sofort. Ob die Veränderungen vor oder nach der Zulassung vorgenommen werden, kann ihrer Ansicht nach keine Rolle spielen.

Besitzer von Autos, deren Typzulassung nicht das Kraft­fahrt­bundes­amt erteilt und später geändert hat, können sich gegen die Still­legung wehren. Im VW-Konzern betrifft das vor allem Autos von Skoda. So sah es auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungs­gericht in einer Kosten­entscheidung (Beschluss vom 13.05.2019, Aktenzeichen: 3 B 39/19), nachdem die Behörde die dort verfügte Still­legung bereits von sich aus zurück­genommen hatte.

Bekomme ich für ein Skandal­auto ohne Nach­rüstung neuen Tüv?

Die Prüfplakette für die Haupt­unter­suchung bei Tüv, Dekra und ähnlichen Anbietern gibt es nur noch bis höchs­tens 18 Monate nach Erhalt der Aufforderung zur Nach­rüstung des Wagens mit einer neuen Motorsteuerung.

Wer nach Ablauf dieser Frist zur Haupt­unter­suchung muss, bekommt danach ohne neue Motorsteuerung keine Plakette mehr. Das fehlende Update wird zwar als erheblicher Mangel gewertet, führt aber nicht zur sofortigen Still­legung. Betroffene Auto­besitzer können das Update also nach­holen und bekommen dann eine neue Prüfplakette.

Weitere Details und Hintergründe liefert ein ausführ­licher Bericht des Focus zum Thema. Wer die Nach­rüstung verweigern will und sein Skandal­auto trotzdem jedenfalls vorläufig weiter fahren will, sollte sich recht­zeitig von einem im Zulassungs­recht erfahrenen Rechts­anwalt für Verkehrs­recht beraten lassen.

Muss ich mit Fahr­verboten rechnen?

Nur noch selten. Es galten etliche Diesel-Fahr­verbote. Die meisten sind aber schon wieder aufgehoben, nachdem der Stick­oxid­gehalt in der Luft unter den Grenz­wert gesunken war. Mehr zum Thema in unseren FAQ Fahrverbote in Innenstädten.

Muss ich Kfz-Steuer nach­zahlen, wenn VW für meinen Wagen den Kohlen­dioxid-Ausstoß zu gering angegeben hat?

Das ist noch unklar. Die Juristen und Steuer­experten der Stiftung Warentest halten das jedoch für wahr­scheinlich. Die Höhe der Kfz-Steuer hängt vom Kohlen­dioxid-Ausstoß ab. Finanz­ämter sind berechtigt, Steuer­bescheide zu korrigieren, wenn sie auf falscher Grund­lage ergangen sind. Steuer­nach­zahlungen können auf jeden Fall erst ermittelt werden, wenn der tatsäch­liche Kohlen­dioxid-Ausstoß der betroffenen Autos fest­steht. VW hat zugesichert: Wenn Steuer­nach­forderungen fällig werden, bezahlt sie der Konzern.

Hafte ich für unzu­lässig hohen Schad­stoff­ausstoß meines Autos?

Theoretisch ja, praktisch aber wohl kaum. Zwar gilt: Auch Sie als Verbraucher müssen die Emissions­schutz­regeln einhalten und handeln rechts­widrig, wenn Sie ein Auto fahren, von dem Sie wissen, dass es die vorgeschriebenen Grenz­werte nicht einhält.

Opfer von Luft­verschmut­zung müssten aber zumindest nach­weisen, dass ihr Auto das Risiko einer Schädigung durch Stick­oxid oder Fein­staub relevant erhöht hat. Das dürfte insofern ausgeschlossen sein, als es noch Millionen von Motoren ohne jegliche Abgas­reinigung gibt – dazu kommen Kamin­öfen, Ölhei­zungen und andere Formen von legaler Umwelt­verschmut­zung, die das Risiko weit stärker steigern als die manipulierten Diesel­autos aus dem VW-Konzern.

Die Rechte von VW-Aktionären

Habe ich als VW-Aktionär Anspruch auf Schaden­ersatz wegen Kurs­verlusten?

Für sicher halten es die Rechts­experten der Stiftung Warentest, dass Aktionäre Schaden­ersatz für die nach Bekannt­werden des Skandals entstandenen Kurs­verluste verlangen können, wenn sie ihre Anteile ab Früh­jahr 2015 erworben haben. Spätestens seit diesem Zeit­punkt weiß VW, dass die US-Behörden den Hersteller im Verdacht haben, bei der Abgas­reinigung von Autos mit bestimmten Diesel­motoren illegal zu tricksen.

Aktiengesell­schaften sind verpflichtet, ihre Anteils­eigner unver­züglich über kurs­relevante Ereig­nisse zu informieren. VW hatte die Vorgänge jedoch erst Monate später publik gemacht. Auch die Entscheidung, über­haupt Software einzusetzen, die die Abgas­reinigung im Fahr­betrieb verringert oder gar abschaltet, dürfte dazu führen, dass Aktionären Schaden­ersatz zusteht. Möglicher­weise haften einzelne VW-Verantwort­liche zusätzlich persönlich.

Beachten Sie: Für Aktionärs­klagen müssen Rechts­schutz­versicherer nicht immer zahlen. Insbesondere bei erst in den letzten Jahren abge­schlossenen Verträgen sind solche Rechts­streitig­keiten oft ausgeschlossen. test.de führt und aktualisiert eine Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen rund um den Abgas­skandal.

Gibt es ein Muster­verfahren, in das ich mich als Anleger einklinken kann?

Ja, aber die Frist ist längst abge­laufen. Beim Land­gericht Braun­schweig sind rund 1540 Schadens­ersatz­klagen gegen VW mit einem Streit­wert von rund 8,8 Milliarden Euro einge­gangen, die meisten davon von Privat­anlegern.

Doch auch der Bayerischen Pensions­fonds (Streit­wert: 700000 Euro), das Sonder­vermögen „Versorgungs­rück­lage des Landes Hessen“, der Versorgungs­fonds des Landes Baden-Württem­berg (Streit­wert: 1,1 Millionen Euro) und die Vereinigten Staaten von Amerika (wegen der Verluste von Pensions­fonds mit VW-Aktien liegt der Streit­wert im drei­stel­ligen Millionen­bereich) haben VW verklagt.

Die meisten Klage­verfahren von kleinen und mitt­leren Anlegern hat das Land­gericht Braun­schweig ausgesetzt. Das Ober­landes­gericht Braun­schweig hat die Deka Investment GmbH aus Frank­furt am Main als Musterkläger bestimmt. In deren Verfahren sollen alle wesentlichen Rechts­fragen geklärt werden. Die übrigen Kläger brauchen einst­weilen nichts zu unternehmen. Ihre Verfahren gehen weiter, wenn das Muster­verfahren geklärt ist.

Was muss ich als VW-Aktionär beachten, wenn ich Schaden­ersatz fordern will?

Wenn Sie noch nichts unternommen haben, sind Ihre Rechte inzwischen verjährt.

Abgasskandal: Hersteller haften auch ohne Vorsatz (1)

Aktuell. Fundiert. Kostenlos.test.de Newsletter

Ja, ich möchte die Newsletter der Stiftung Warentest abonnieren und bin mit der Auswertung meiner Newsletternutzung einverstanden. Informationen zu den Newslettern und zum Datenschutz

(Video) Gefährdungshaftung und Verschuldungshaftung / Abgrenzung

FAQs

Abgasskandal: Hersteller haften auch ohne Vorsatz? ›

Bisher gilt laut Bundesgerichtshof: Autohersteller haften nur auf Schadenersatz, sofern sich die Führung des Unternehmens durch die illegalen Tricks in der Motorsteuerung bewusst Wettbewerbsvorteile verschafft hat, so dass das als vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Käufer solcher Autos erscheint.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei Dieselskandal? ›

Nach Ansicht der meisten Gerichte ist eine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu zahlen. Diese berechnet sich nach der folgenden Formel: Gefahrene Kilometer / gewöhnliche Gesamtlaufleistung (im Mittel 250.000 km, bei kleineren Fahrzeugen etwa 200.000 km, bei großen 300.000 km) * Kaufpreis.

Wer ist vom Abgasskandal betroffen? ›

Betroffene Diesel Fahrzeuge von Volkswagen (VW)
  • VW Amarok.
  • VW Beetle (2011-2014)
  • VW Caddy (2005-2014)
  • VW Crafter.
  • VW Eos.
  • VW Golf.
  • VW Golf VI.
  • VW Golf VII.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz Dieselskandal? ›

Schadensersatz können ale Dieselfahrer fordern, deren Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt (das gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen). Das heißt, ein Anspruch auf Entschädigung kommt in Frage für Fahrer von betroffenen Dieseln von VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes, BMW und Opel.

Wann verjährt Abgasskandal? ›

Im VW-Dieselskandal ist die Verjährung von Ansprüchen von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie liegt bei drei bis zehn Jahren. Wann im Dieselskandal von VW Ansprüche verjähren, ist vom jeweiligen Motormodell abhängig. Über die Verjährung beim VW-Motor EA288 hat der Bundesgerichtshof noch nicht abschließend entschieden.

Wie hoch darf man Schadensersatz verlangen? ›

Die Höhe des Schadensersatzes errechnet sich hier aus der Differenz zwischen dem Vermögen, wie es ohne den eingetretenen Schaden anzunehmen wäre und dem Vermögen nach Eintritt des Schadens. Die konkrete Schadensberechnung wird angewendet, wenn sich der Schaden in Zahlen konkret benennen lässt.

Was kann man als Schadensersatz verlangen? ›

Schäden, für die du Schadensersatz bekommst oder leisten musst, sind zum Beispiel Personenschäden (z.B. Körperverletzung, psychische Beeinträchtigung). Aber auch Sachschäden (z.B. Sachbeschädigung, Totalschaden nach Unfall) und Vermögensschäden (z.B. Verdienst- und Nutzungsausfall).

Was passiert wenn mein Auto vom Abgasskandal betroffen ist? ›

Ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, kann man auf den Internetseiten der Hersteller durch Eingabe der Fahrgestellnummer abfragen. Lediglich der Hersteller und das KBA verfügen über die notwendigen Informationen zur Einschätzung, ob und in welchen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw.

Wie lange dauert eine Diesel Klage? ›

Im Schnitt dauert es im Dieselskandal rund neun Monate von der Übermittlung der Klageschrift bis zu einem Urteil durch ein deutsches Gericht, wobei sich die Prozessdauer deutschlandweit von Gericht zu Gericht unterscheidet.

Warum nur BMW kein Problem mit Diesel? ›

Warum nur BMW kein Diesel-Problem hat. Alle deutschen Autobauer werden laut Verkehrsminister Dobrindt zum einem Rückruf gezwungen - nur BMW ist nicht dabei. Dafür gibt es zwei Gründe. Der Autokonzern BMW hat bei den Abgas-Messungen des Kraftfahrt-Bundesamtes besser als alle seine Konkurrenten abgeschnitten.

Sind Euro 6 Diesel vom Abgasskandal betroffen? ›

Dem Südwestrundfunk (SWR) liegen laut eigener Angaben Dokumente vor, die beweisen, dass auch in den neuesten Dieselmotoren der Euro-Norm 6 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Ein Paukenschlag und das nächste Kapitel im Abgasskandal.

Wann entscheidet EuGH im Dieselskandal? ›

Das Urteil ist nach siebeneinhalb Jahren Diesel-Abgasskandal für die Verbraucher ein klarer Sieg. Das Urteil hat Vorbildcharakter für die laufenden und kommenden Diesel-Verfahren. Am 8. Mai 2023 wird der Bundesgerichtshof darüber verhandeln, wie er das EuGH-Urteil bewerten wird.

Kann ich jetzt noch Schadensersatz von VW verlangen? ›

Das Problem: Gegen die Autohändler dürften die Forderungen in vielen Fällen seit 2017 verjährt sein. Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag gehen seit spätestens Ende 2017 in den meisten Fällen nicht mehr. Im Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof außerdem Volkswagen als Hersteller verurteilt.

Wann hat der Abgasskandal begonnen? ›

Der Abgasskandal, auch als Dieselgate bekannt, betrifft inzwischen über 12 Millionen Fahrzeuge von mehreren Herstellern. Begonnen hat alles im September 2015 mit dem VW Abgasskandal. Betroffen waren dabei auch Modelle von Seat und Skoda, sowie Audi.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung Diesel VW? ›

Fahrzeuge aus dem VW-Konzern: EA189-Motor

Bei Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, die mit einem EA189-Motor ausgestattet sind und sich noch in Erstbesitz befinden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Restschadensersatz. Dieser kann bis zu zehn Jahre ab Kauf geltend gemacht werden.

Wann verjährt ein Anspruch aus 826? ›

In der Regel besteht im Abgasskandal ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Bei diesem Anspruch gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist. Entscheidend ist also, wann der geschädigte Käufer tatsächlich Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat.

Wie prüft man Schadensersatzansprüche? ›

Bei der Prüfung eines Schadensersatzanspruchs ist zu beachten, dass das Vertretenmüssen vermutet wird, also eine Beweislastumkehr erfolgt. Dies ist an der Negativformulierung des § 280 I 2 BGB zu erkennen. Somit muss der Schädiger beweisen, dass kein Vertretenmüssen vorliegt.

Wie prüft man Schadensersatz statt der Leistung? ›

Der Schadensersatz „neben der Leistung“ kann immer „neben“ der Erfüllung des Primäranspruches verlangt werden. Der Schadensersatz „statt der Leistung“ kann immer nur „statt“ der Erfüllung des Primäranspruches geltend gemacht werden, wie sich aus der Klarstellung in § 281 Abs. 4 ergibt.

Wie viel Schadensersatz bei Vertragsbruch? ›

Schadensersatz unangemessen hoch

In vielen Wirtschaftszweigen kennt man solche Regelungen, wobei der Schadensersatz normalerweise 15 bis 30 Prozent des Vertragswertes beträgt, so dass eine Stornoregelung als angemessen bezeichnet werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Schadensersatz und Entschädigung? ›

Opfer von Gewalttaten können zum Beispiel Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten. Wie im Fall Gäfgen kann auch eine schwere Verletzung der Menschenwürde Grund für eine Entschädigungszahlung sein. SCHADENSERSATZ: Damit wird ein materieller Schaden ausgeglichen.

Wie muss Schadensersatz geleistet werden? ›

Schadensersatz, zum Teil auch als Schadenersatz bezeichnet, ist regelmäßig in finanzieller Form zu leisten, wenn jemand geschädigt wird, indem seine Rechte vorwerfbar, vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden. Die schuldhafte Handlung muss kausal, also ursächlich, für den entstandenen Nachteil sein.

Wer zahlt Schmerzensgeld wenn der Täter nicht zahlen kann? ›

Schmerzensgeld kann in solchen Fällen nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgegolten werden, sondern es kann allenfalls durch denjenigen bzw. Dessen Versicherung gezahlt werden, der die Verletzung vorsätzlich verschuldet hat.

In welchen Modellen ist der Motor EA288 verbaut? ›

Betroffene Modelle mit EA288-Motor
  • VW. Beetle CC Crafter Golf Passat Scirocco Sharan T6 T6.1 Tiguan Touran.
  • Audi. A1 A3 A4 A5 A6 Q2 Q3 Q5 TT.
  • Seat. Alhambra Ateca Leon Toledo.
  • Skoda. Fabia Karoq Kodiaq Octavia Rapid Superb.

Wie lange wurde der Motor EA189 verbaut? ›

Der EA189-Motor wurde von Volkswagen zwischen 2007 und 2015 in sehr vielen Modellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Indirekt ist er auch in einigen Wohnmobilen gelandet.

Sind alle EA189 Motoren betroffen? ›

Verbaut wurde der EA189 seit 2007 in den VW-Modellen Jetta, Golf, Beetle, Tiguan und Passat. Bei Audi haben fast alle 1.2, 1.6 und 2.0 TDI-Motoren mit Common-Rail-Technik und Euro5-Einstufung den EA 189 an Bord. Auch Fahrzeuge der Marke Skoda und Seat mit Dieselantrieb sind betroffen.

Welche Rechtsschutz brauche ich für Dieselskandal? ›

Grundsätzlich muss die Rechtsschutzversicherung bei einer Klage im Abgasskandal nur zahlen, wenn sie Streitigkeiten rund um den Autokauf abdeckt. Das ist in der Regel bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gegeben.

Wie lange Diesel noch erlaubt? ›

In der EU dürfen ab 2035 keine neuen, mit fossilem Diesel oder Benzin betankten Pkw mehr neu zugelassen werden. Eine Ausnahme vom Verbrenner-Verbot soll es für E-Fuels geben.

Was passiert wenn ein Diesel zu lange steht? ›

Diesel ist auch bei luftdichter Lagerung nur maximal 6 Monate haltbar. Bakterien aus dem enthaltenen Biodiesel-Anteil zersetzen mit der Zeit den Kohlenstoff im Diesel und bilden eine Art Schlamm, der im Tank für Korrosion sorgen und das Kraftstoffsystem des Motors verstopfen kann.

Wer baut die Dieselmotoren für BMW? ›

Zudem ist das Werk Steyr seit 40 Jahren das Dieselmotoren-Kompetenzzentrum der BMW Group und forscht seit jeher an immer leistungsstärkeren und effizienteren Antrieben. Seit diesem Jahr läuft hier die neueste Dieselmotoren-Generation der BMW Group vom Band, die auch vollständig in Steyr entwickelt wurde.

Welcher BMW macht am meisten Probleme? ›

Betroffen sind vor allem die leistungsstarken Fahrzeuge der BMW-Performance-Reihe M mit der Bezeichnung S 85. In diesen Autos kann es durch anhaltend hohe Belastungen schon bei Laufleistungen von unter 100.000 Kilometern zu Lagerschäden kommen, die schlimmstenfalls in einem Totalschaden des Aggregats resultieren.

Wie lange hält BMW Motor Diesel? ›

"Und bei unseren Vierzylinder-Dieselmodellen sind Laufleistungen von mehr als 300.000 km möglich."

Ist Diesel 6d überall erlaubt? ›

Derzeit gibt es in Deutschland kein Fahrverbot für Diesel-6-Fahrzeuge, da diese in Bezug auf den Schadstoffausstoß der Abgasnorm entsprechen. Für welche Diesel kann ein Fahrverbot gelten? Ein Fahrverbot gilt derzeit nur für Dieselfahrzeuge, die der Euro-5-, Euro-4-, Euro-3-, Euro-2- oder Euro-1-Norm entsprechen.

Wie erkenne ich ob ein EA189 TDI Motor verbaut ist? ›

Auffällig sind, laut Volkswagen, Fahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189. „Die Motornummer steht eingeschlagen im Motorblock“, erklärt eine Mitarbeiterin vom Autohaus Volkswagen Automobile Frankfurt.

Was kostet Diesel umrüsten auf Euro-6? ›

Diesel Euro 6 nachrüsten: Das sind die Einbau-Kosten!

1500 bis 2000 Euro stehen für solch eine Umrüstung im Raum, die laut Baumot (ehemals Twintec) etwa einen halben Tag in einer AU-berechtigten Fachwerkstatt benötigt. Andere Anbieter sehen die Kosten je nach Modell und Aufwand bei bis zu 5000 Euro.

Was kostet eine Klage vor dem EuGH? ›

Die Terminsgebühr Nr. 4132 Verteidiger beträgt 120,00 – 560,00 €, die Mittelgebühr 340,00 € je Verhandlungstag. Die Gebühren entstehen, wenn sich der Auftraggeber nicht auf freiem Fuß befindet, jeweils mit Haftzuschlag gem. Vorbem.

Kann man direkt vor dem EuGH klagen? ›

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich also an den EuGH wenden. Dies ist besonders für sogenannte Vorabentscheidungen relevant. Die Kläger können vor den nationalen Gerichten darum bitten, dem EuGH eine Rechtsfrage zur Auslegung und Anwendung eines EU -Gesetzes vorzulegen.

Wann muss ein Gericht dem EuGH vorlegen? ›

Eine zulässige Vorlagefrage muss dem EuGH gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV von einem nationalen Gericht vorgelegt werden, wenn sie in einem schwebenden Verfahren aufgeworfen wird und die Entscheidungen des nationalen Gerichts selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann.

Wie viel Schadensersatz muss VW zahlen? ›

Wieviel Schadensersatz muss VW im Dieselskandal zahlen?
Kaufpreisbei 50.000 gefahrenen kmbei 100.000 gefahrenen km
45.000 €37.500 €30.000 €
50.000 €41.667 €33.333 €
55.000 €45.833 €36.667 €
60.000 €50.000 €40.000 €
15 more rows

Was zahlt VW als Entschädigung? ›

VW-Dieselfahrer erhalten im Abgasskandal Entschädigung für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge. Der Autokonzern zahlt insgesamt 620 Millionen Euro. Der Vergleich war im Rahmen einer Musterklage erzielt worden und wurde jetzt angenommen.

Welche Baujahre sind vom Dieselskandal betroffen? ›

Beim Hersteller Volkswagen sind hauptsächlich Fahrzeugmodelle betroffen, die zwischen 2005-2015 hergestellt wurden.
  • VW Amarok.
  • VW Beetle (2011-2014)
  • VW Caddy (2005-2014)
  • VW Crafter.
  • VW Eos.
  • VW Golf.
  • VW Golf VI.
  • VW Golf VII.

Wie viel hat der Abgasskandal gekostet? ›

Bis heute hat der Diesel-Skandal den VW Konzern 32 Milliarden Euro gekostet. Diese Summe wird auch die hohe Schadenersatzforderung gegenüber Winterkorn nicht ausgleichen können.

Wie kam es zum Abgasskandal? ›

Zum VW-Abgas-Skandal, von dem weltweit rund elf Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen sind, kam es, weil der Autobauer eine sogenannte Abschalteinrichtung – im Englischen “Defeat Device” genannt – in seine Autos einbauen ließ. Hierbei handelt es sich um eine Software, welche das Abgas-Kontrollsystem steuert.

Welche VW Diesel werden entschädigt? ›

Fahrzeuge mit einem Diesel-Motor der Baureihen EA189, EA288, EA896, EA897 und EA898 sind vom VW Abgasskandal betroffen. Verbaut wurden diese Motoren bei den Marken des Volkswagen-Konzerns Audi, Porsche, Seat und Skoda und VW. Selbst der Benzinmotor EA888 steht unter Verdacht, illegal manipuliert worden zu sein.

Wer hat den Abgasskandal aufgedeckt? ›

Der Aufdecker der Abgas-Manipulation. Eine wesentliche Rolle beim Aufdecken der Tricksereien von VW hat Axel Friedrich. Er leitete das Verkehrs-Ressort des Umweltbundesamtes.

Welche VW-Kunden bekommen Entschädigung? ›

Mit dieser Entschädigung können VW-Kunden rechnen: Modelle von 2012 bis 2016. Die Kunden, die ein Angebot bekommen, müssen sich bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.

Was tun damit Forderung nicht verjährt? ›

Wie kann ich die Hemmung der Verjährung herbeiführen?
  1. Über den Anspruch verhandeln. So lange Sie mit Ihrem Kunden über den Anspruch verhandeln, gilt die Verjährung nach Paragraf 203 BGB als gehemmt und kann frühestens drei Monate nach Ende der Verhandlungen eintreten. ...
  2. Mahnbescheid beantragen. ...
  3. Klage einreichen.

Wie lange kann man nicht bezahlte Rechnungen einfordern? ›

In § 194 ff. BGB ist die Verjährung von Zahlungsansprüchen des täglichen Geschäftsverkehrs geregelt. Die Verjährungsfristen für Rechnungen betragen demnach 3 Jahre und beziehen sich auf den Schluss eines Kalenderjahres. Das heißt, dass mit Ablauf des 31.12.2022 Rechnungen aus dem Jahr 2019 verjähren.

Wann verjährt eine Forderung nicht? ›

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn beispielsweise eine Forderung aus einem Kaufvertrag am 16.5.2018 entstanden ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2018. Bis zum 31.12.2021 ist die Forderung nicht verjährt.

Wie viel Prozent Schadensersatz? ›

30 Prozent des Schadens selbst, die übrigen 70 Prozent trägt der Schädiger. Auch eine vollständige Schuld des Geschädigten ist möglich. Dementsprechend kann sich der Anspruch auf Schadenersatz auf null reduzieren. Vor allem bei Verkehrsunfällen wird eine Haftungsquote gebildet.

Wie hoch ist die nutzungsentschädigung VW? ›

Lebensdauer des Wagens wurde auf 250.000 km festgelegt. Die Nutzungsentschädigung beläuft sich somit auf 800 Euro, wenn die Käuferin sich dazu entscheidet, nach zwei Jahren das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis dafür zu verlangen.

Wann liegt ein echter Schadensersatz vor? ›

3 "Echter" Schadensersatz

Ein "echter", nicht steuerbarer Schadensersatz liegt nur vor, wenn kein Leistungsaustausch zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten erkennbar ist (z. B. Vertrags- bzw. Konventionalstrafe, gerichtliche Mahnkosten, sonstige Mahngebühren, Verzugszinsen).

Wann kann man Schadensersatz neben der Leistung verlangen? ›

Der Schadensersatz „neben der Leistung“ kann immer „neben“ der Erfüllung des Primäranspruches verlangt werden. Der Schadensersatz „statt der Leistung“ kann immer nur „statt“ der Erfüllung des Primäranspruches geltend gemacht werden, wie sich aus der Klarstellung in § 281 Abs. 4 ergibt.

Kann ich noch Schadenersatz von VW verlangen? ›

Diese Rechte haben VW-Kunden auch im Jahr 2020 noch

In der Regel haben Sie keine Ansprüche mehr: Käufer eines Neufahrzeugs können ab Übergabe des Fahrzeugs nur zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung geltend machen. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert.

Kann man VW noch verklagen? ›

Am 10. Februar 2022 hat das oberste Gerichte jedoch für Ende 2019 die Verjährung im VW-Skandal terminiert. Wenn jedoch nach drei Jahren die Verjährung eintritt, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Der BGH hat die Ansprüche mit Urteil vom 21. Februar 2022 für Neuwagen bestätigt.

Wann muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden? ›

Bei aufgedrängter Alleinnutzung und schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten kann deshalb ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bis zur Scheidung der Ehe, zumindest aber bis zum Ablauf des Trennungsjahres ausgeschlossen sein (BGH FamRZ 86, 436; OLG Hamm FamRZ 96, 1476; OLG ...

Kann Nutzungsentschädigung rückwirkend geltend gemacht werden? ›

Die Nutzungsentschädigung rückwirkend geltend machen – geht das? Die Ausgleichszahlung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dafür ist es jedoch wichtig, dass der Antragsstellende bereits im Vorhinein ein Zahlungsverlangen deutlich gemacht hat.

Wie berechne ich Nutzungsentschädigung? ›

Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrener Kilometer : zu erwartende Gesamtlaufleistung. Beispiel: Hat ein Fahrzeug 50.000 Euro gekostet und wurden mit diesem Fahrzeug 1.000 km bei einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km gefahren, beträgt der Nutzungsersatz also 50.000 Euro x 1000 km : 250.000 km = 200 Euro.

Videos

1. Zivilrecht 17: Vertretenmüssen
(Michael Hassemer)
2. Gesetzliche Schuldverhältnisse - §§ 823 II, 824, 826 BGB
(Michael Beurskens)
3. VL_SchuldR-AT_2022-05-03
(Prof. Dr. Michael Stöber)
4. Geimpft, erkrankt, vergessen: Das Post-Vac-Syndrom | SPIEGEL TV
(DER SPIEGEL)
5. 4 §826 BGB: Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung
(Juraschemata)
6. Folge 42: Verantwortlichkeit des Schuldners II
(der zivilrechtskanal)
Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Allyn Kozey

Last Updated: 2023/06/07

Views: 6537

Rating: 4.2 / 5 (43 voted)

Reviews: 90% of readers found this page helpful

Author information

Name: Allyn Kozey

Birthday: 1993-12-21

Address: Suite 454 40343 Larson Union, Port Melia, TX 16164

Phone: +2456904400762

Job: Investor Administrator

Hobby: Sketching, Puzzles, Pet, Mountaineering, Skydiving, Dowsing, Sports

Introduction: My name is Allyn Kozey, I am a outstanding, colorful, adventurous, encouraging, zealous, tender, helpful person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.